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    Zulassung

    Zulassungsprozess

    Ein Einstieg in den Master Wirtschaftspädagogik ist nur zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist immer der 31. Mai.

    Zum Master Wirtschaftspädagogik werden Studierende zugelassen, die das zweistufige Zulassungsverfahren erfolgreich absolviert haben. In Stufe I werden die im Bewerberportal hochgeladenen Unterlagen beurteilt, in Stufe II erfolgt ein Auswahlgespräch. Näheres unter „Zugangsvoraussetzungen“ und „Auswahlkriterien“.

    Nach erfolgreichem Zulassungsprozess erfolgt die Zulassung in folgenden Fällen unter Auflagen:

    Für Bewerber, die bisher noch keine oder nicht gleichwertige wirtschaftspädagogische Module absolviert haben (Quereinsteiger), wird die Zulassung unter der Auflage ausgesprochen, folgende Bachelormodule innerhalb der ersten zwei Semester des Masterstudiengangs nachzuholen:

    • Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik (Angebot nur im Wintersemester)
    • Schulpraktische Studien (Angebot nur im Wintersemester)
    • Berufs- und wirtschaftspädagogische Vertiefung (Angebot im Wintersemester und im Sommersemester)

    Die Frist von zwei Semestern zum Nachholen der Module ist zwingend sowohl für den Vollzeit- als auch für den Teilzeitmodus. Die Veranstaltungen „Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik“ und „Schulpraktische Studien“ können nur im Wintersemester belegt werden. Achten Sie also dringend darauf, dass Sie diese beiden Veranstaltungen direkt absolvieren, sonst ist eine Auflagenerfüllung nicht möglich. Hinweise zu einem Sonderkurs, der die Module Grundlagen der Wirtschafts- und Betriebspädagogik und Schulpraktische Studien in verkürzter Zeit im WS verbindet, sowie das Merkblatt zum Schulpraktikum finden Sie unter: https://www.institut-wipaed.rw.fau.de/studium/masterstudium-wirtschaftspaedagogik/studienaufbau/.

    Ein Einstieg in den Master Wirtschaftspädagogik ist nur zum Wintersemester möglich. Der Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist immer der 31. Mai (Deadline für das Hochladen der Bewerbungsunterlagen im Bewerberportal Campo). Die Bewerbung erfolgt rein digital über das Bewerbungsportal campo.fau.de der Zulassungsstelle der Universität Erlangen-Nürnberg.

    Die formale Voraussetzung für die Bewerbung auf den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik ist ein abgeschlossener Bachelor Wirtschaftspädagogik, Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre. Als einschlägig werden zusätzlich die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik und nach Prüfung der wirtschaftswissenschaftlichen Anteile Wirtschaftsjuristen anerkannt. Als nicht einschlägig werden u. a. eingestuft: Sozialwirt/Sozialökonomik, Kulturwirt, Medienwirtschaft, Wirtschaftspsychologie, Lehramtsstudiengänge mit Wirtschaft.
    Die Hochschule, an der der Abschluss erworben wurde, muss eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule (Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) sein. Der Studiengang muss akkreditiert sein und eine Dauer von mindestens 3 Jahren haben.
    Bildungsausländer müssen zusätzlich Deutschkenntnisse auf dem Level DSH 2 oder/or TestDaF 4 nachgewiesen werden.

    Zum Bewerbungszeitpunkt (Deadline 31.5.) müssen 135 ECTS bei einem 6-semestrigen Bachelor und 162 ECTS bei einem 7-semestrigen Bachelor vorliegen. Die zum Bachelorabschluss fehlenden ECTS müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Mastersemesters nachgereicht werden.

    Studienrichtung I oder II: Ab dem Wintersemester 2020/21 kann man sich auf die Studienrichtung II (mit Zweitfach) direkt bewerben auch wenn nur wenige oder keine ECTS zu den Bachelormodulen des Zweitfachs vorliegen. Die Zweitfachmodule aus dem Bachelor (25 ECTS) müssen aber bis zum Ende des Masterstudiums parallel nachgeholt werden, da ansonsten keine Betreuung im Zweitfach im Referendariat erfolgt und auch die Lehrbefähigung nicht erteilt wird.

    Das Zweitfach Sport kann nur studiert werden, wenn die im Folgenden aufgeführten Nachweise erbracht werden. Diese sind nicht bei der Einschreibung vorzulegen, sondern werden bei der Anmeldung zu den ersten Lehrveranstaltungen im Institut für Sportwissenschaft und Sport kontrolliert, nähere Informationen können Sie bei Frau Dr. Bracher einholen:

    • Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß der Qualifikationsverordnung in der jeweils geltenden Fassung,
    • Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht; nicht älter als drei Jahre,
    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe; nicht älter als drei Jahre, mind. 16 Ausbildungsstunden,
    • Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden; Näheres regelt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

    Zusätzlich muss ein zweistufiges Zulassungsverfahren durchlaufen werden (siehe Auswahlkriterien).

    Alle Studienbewerber werden zusätzlich zu den formalen Voraussetzungen (siehe Zugangsvoraussetzung) auf ihre fachliche und sonstige Eignung überprüft. Das Zulassungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Prozess. Auf jeder Stufe werden die Kompetenzen bepunktet. Wer einen Punktwert über 70 erreicht, erhält einen Studienplatz. Wer in Stufe 1 unter 50 Punkten liegt, erhält keinen Studienplatz, wer zwischen 50 und 69 Punkten liegt, muss sich einer zusätzlichen Bewertung in Stufe 2 unterziehen. In Stufe 1 werden die fachwissenschaftliche Kompetenz sowie die wissenschaftliche Kompetenz bewertet. Bepunktet werden:

    • die Note im Bachelor oder Diplom,
    • Qualität und Umfang von wirtschaftspädagogischen Studienleistungen, alternativ kann ein Nachweis über die Ausbildereignungsprüfung, ein Nachweis der Prüfung „Gepr. Berufspädagogin/Gepr. Berufspädagoge (BBiG)“und ein Nachweis über berufspraktische Tätigkeiten in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Personalentwicklung nach dem Studium mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Sofern keine Leistungen vorhanden sind, wird dieser Bereich mit 0 Punkten bewertet, ein Weiterkommen im Verfahren ist trotzdem grundsätzlich möglich,
    • eine selbständig abzufassende Forschungsdisposition zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidaten im Bewerbungszeitraum gleich ist. Thema und Merkblatt finden Sie unter: https://www.wiso.rw.fau.de/studium/studienangebot/master/wirtschaftspaedagogik/zulassung/

    In Stufe 2 erfolgt ein 20-minütiges Auswahlgespräch mit integrierter Kurzpräsentation zu einem vom Lehrstuhl festgelegten Thema, das für alle Kandidaten im Bewerbungszeitraum gleich ist. Thema und Merkblatt finden Sie unter: https://www.wiso.rw.fau.de/studium/studienangebot/master/wirtschaftspaedagogik/zulassung/

    Weitere Hinweise zum Webauftritt

    Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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    90020 Nürnberg
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