AllgemeinAb Januar: Kein urheberrechtlich geschütztes Lehrmaterial mehr auf StudOn
Ab dem 1. Januar 2017 ist die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Auszügen aus Büchern, Zeitschriften etc. auf StudOn oder ähnlichen Plattformen nicht länger zulässig. Der Grund dafür: Eine Neuregelung zum Urheberrecht, die vorsieht, dass elektronische Texte nicht mehr pauschal vergütet werden können, sondern einzeln erfasst werden müssen – was die Universitäten finanziell wie organisatorisch benachteiligt. […]Ab dem 1. Januar 2017 ist die Bereitstellung von urheberrechtlich geschützten Auszügen aus Büchern, Zeitschriften etc. auf StudOn oder ähnlichen Plattformen nicht länger zulässig. Der Grund dafür: Eine Neuregelung zum Urheberrecht, die vorsieht, dass elektronische Texte nicht mehr pauschal vergütet werden können, sondern einzeln erfasst werden müssen – was die Universitäten finanziell wie organisatorisch benachteiligt. […]