Vergabe des Fakultätsfrauenpreises 2019

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Erneut wird an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Fakultätsfrauenpreis verliehen. Im Rahmen dieses Preises werden pro Jahr und Fachbereich besonders begabte Doktorandinnen und Habilitandinnen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ausgezeichnet und gefördert.

Der Preis wird in Gestalt von Sachmitteln von 5.000 € pro Preisträgerin vergeben. Damit soll für ein Jahr die Durchführung des wissenschaftlichen Projekts der Preisträgerin gefördert werden.

Bewerbungsschluss ist der 13. Mai 2019. Ansprechpartner für weitere Fragen ist der stellv. Frauenbeauftragte der Fakultät, Prof. Dr. Andreas Funke. Mehr Informationen zum Fakultätsfrauenpreis und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.