Der Personalrat des Fachbereichs
Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrats sowie dessen allgemeine Aufgaben sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) geregelt. Die Beteiligung des Personalrats soll sicherstellen, dass die Belange der Beschäftigten bei Entscheidungen angemessen berücksichtigt werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört die persönliche Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei allen Fragen rund um den Arbeitsplatz und bei allen Problemen, die sie mit der Dienststelle, der Vorgesetzten bzw. dem Vorgesetzten oder untereinander bei der täglichen Arbeit haben und die sie alleine nicht bewältigen können.
Kontakt
Bitte jederzeit vertrauensvoll an den Personalrat wenden und einen Gesprächstermin vereinbaren. Der Personalrat ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Weitere Informationen gibt es auf dem Webauftritt des örtlichen Personalrats.