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Zulassung

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Zulassung

Zulassungsprozess

Alle Bewerbungen durchlaufen ein Verfahren, in dem sie auf ihre Eignung für den MiGG-Master geprüft werden. Die Zugangsvoraussetzungen setzen einen einschlägigen Abschluss nach FPOMiGG voraus. Darüber hinaus werden die Qualität des bisherigen Studienabschlusses, berufspraktische Erfahrungen im Gesundheitswesen und fachspezifische Inhalte in Gesundheitsmanagement/- ökonomie im bisherigen Studium innerhalb des Qualifikationsfeststellungsverfahrens als Auswahlkriterien berücksichtigt.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt digital über das Online-Portal campo. Im Zuge der Online Bewerbung werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen im Uploadbereich hochzuladen. Bitte halten Sie demnach Dokumente wie Zeugnisse, Praxisnachweise etc. für den Upload bereit. Ihre Bewerbung wird anhand der hochgeladenen Unterlagen geprüft. Es müssen keine Bewerbungsunterlagen per Post eingesandt werden.

Für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden alle vollständig abgeschlossenen Bewerbungen, die bis zur Bewerbungsfrist online über das FAU-Bewerbungsportal campo eingegangen sind.

Weitere allgemeine Informationen zur Bewerbung erhalten Sie unter: www.master.fau.de .

 

  • Bewerbungszeitraum: Anfang April – 31. Mai
  • Studienstart im Wintersemester: Oktober

 

Termine vergangener Eignungsfeststellungsverfahren WS 19/20
Direkte Zulassung und Ablehnungen Ende Juni
Zulassungsgespräche Anfang – Mitte Juli
Zulassung und Ablehnung nach Zulassungsgesprächen Mitte – Ende Juli

Zugangsvoraussetzung

Vorausgesetzt wird ein einschlägiger Abschluss in

  • einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (insbesondere der Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften an der FAU sowie vergleichbare Studiengänge anderer Hochschulen) oder
  • einem Studiengang mit wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen im Umfang von mind. 50 ECTS (exklusive Bachelorarbeit) davon mind. 5 ECTS volkswirtschaftliche Kenntnisse sowie mind. 10 ECTS in der Fachgruppe Statistik.

Genauere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Das Studium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht abgeschlossen sein, abhängig von der Regelstudienzeit muss jedoch eine Mindestanzahl bereits erbrachter ECTS nachgewiesen werden:

  • sechs Semester Regelstudienzeit: mindestens 135 ECTS
  • sieben Semester Regelstudienzeit: mindestens 162 ECTS
  • acht Semester Regelstudienzeit: mindestens 189 ECTS

Der Abschluss muss dann spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums durch Vorlage des Studienabschlusszeugnisses nachgewiesen werden. Bewerbende mit einem ausländischen Abschluss müssen bereits bei Einschreibung Ihre Bachelorurkunde vorweisen können.

Auswahlkriterien

Bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, werden die Bewerbungsunterlagen hinsichtlich der Auswahlkriterien geprüft. Im Qualifikationsfeststellungsverfahren werden maximal 100 Punkte vergeben. Bei Erreichen von ≥ 70 Punkten erfolgt die Zulassung.

  1. Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens:

Die eingereichten Unterlagen der Bewerbenden, mit einer Gesamtnote des einschlägigen Abschlusses nicht schlechter als 3,0, werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Qualität des bisherigen Studienabschlusses der bisherigen Leistungen anhand des Notendurchschnitts (max. 60 Punkte)
  • Berufspraktische Erfahrungen im Gesundheitswesen in Wochen (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) gemessen in Vollzeitäquivalenten (unter Berücksichtigung ausschließlich des Anteils der praktischen Erfahrung mit direktem Bezug zum Gesundheitsmanagement) (max. 20 Punkte)
  • Fachspezifische Inhalte in Gesundheitsmanagement/-ökonomie im bisherigen Studium in ECTS-Punkten (max. 20 Punkte)

Bei 70 Punkten erfolgt die direkte Zulassung, zwischen 50 und 69Punkten wird die zweite Stufe erreicht, mit < 50 Punkten erfolgt eine Ablehnung.

  1. Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens:

Die Bewerbenden, die in der ersten Stufe zwischen 50 und 69 Punkte erreicht haben, werden zu einem ca. 20 minütigen Zugangsgespräch eingeladen, in welchem die im Folgenden aufgeführten Kriterien geprüft werden:

  • Qualität der Grundkenntnisse aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften, insbesondere Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (max. 10 Punkte)
  • Qualität der fachspezifischen Kenntnisse im Bereich Gesundheitswesen, beziehungsweise die Fähigkeit, logisch Zusammenhänge in diesem Bereich zu analysieren (max. 10 Punkte)

Die in der zweiten Stufe erreichten Punkte werden zu den Punkten aus der ersten Stufe des Qualifikationsfeststellungsverfahrens addiert. Ab einer insgesamt erreichten Punktzahl von mindestens 70 Punkten wird der Zugang zum Studiengang gewährt; die übrigen Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen ablehnenden Bescheid.

Unter FAQ und Downloads werden einige Fragen bezüglich des Zulassungsverfahrens beantwortet und Sie finden beispielsweise auch ein Schaubild, welches das Qualifikationsfeststellungsverfahren (QFV) noch einmal übersichtlich darlegt.

 

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

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