Bundesregierung schlägt erneute Berufung von Prof. Dr. Grimm in den Rat der Wirtschaftsweisen vor

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dem Bundespräsidenten die Wiederberufung von Prof. Dr. Veronika Grimm in den Sachverständigenrat vorzuschlagen. Damit wird die Bundesregierung dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier die Wiederberufung von Prof. Dr. Veronika Grimm in den Sachverständigenrat für die Amtszeit bis zum 28. Februar 2027 vorschlagen.

Prof. Dr. Veronika Grimm wurde erstmalig im April 2020 in den Sachverständigenrat berufen und trat die Nachfolge von Prof. Dr. Isabel Schnabel an. Als deren Nachfolgerin war Veronika Grimm zunächst für die Amtszeit bis zum 28. Februar 2022 berufen worden und es stand bereits jetzt ihre Wiederberufung an. Gemäß dem Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates wird bei Ausscheiden eines Ratsmitglieds das neue Ratsmitglied für die Dauer der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds berufen.

Bundesminister Habeck zur Berufung: „Ich freue mich, dass Prof. Grimm mit ihren ausgewiesenen Kompetenzen im Bereich der Energie- und Klimapolitik den Sachverständigenrat auch weiterhin verstärkt. Die Bundesregierung schätzt die fachliche Expertise und Exzellenz im Sachverständigenrat sehr. Hieraus entstehen wichtige Impulse für die Regierungsarbeit.“

Veronika Grimm ist Professorin für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie, am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaft (WiSo) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Mitglied im Nationalen Wasserstoffrat der Bundesregierung. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Energiemärkte und Energiemarktmodellierung sowie Verhaltensökonomie.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz dazu finden Sie hier.