Zulassung
Zulassungsprozess
Die Zahl der Studienplätze ist nicht beschränkt. Eine Zulassung erfolgt bei einem erfolgreich durchgeführten Qualifikationsfeststellungsverfahren, d. h. sofern mindestens 70 aus maximal 100 Punkten erreicht werden.
Zulassung
Die Zahl der Studienplätze ist nicht beschränkt. Eine Zulassung erfolgt bei einem erfolgreich durchgeführten Qualifikationsfeststellungsverfahren, d. h. sofern mindestens 70 aus maximal 100 Punkten erreicht werden.
Die Zugangsvoraussetzungen für eine Bewerbung für den Master FACT umfassen gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 FPOFACT:
Im Rahmen der Bewerbung sind die folgenden Unterlagen und Nachweise vorzulegen:
Werden die genannten Zugangsvoraussetzungen erfüllt, so wird im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber geprüft. Dabei werden die folgenden Kriterien bewertet:
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