>> FAU gewinnt im Rechtsstreit um die Kanzlernachfolge

Thomas Schöck, FAUIm Rechtsstreit um die Nachfolge von FAU-Kanzler Thomas A.H. Schöck hatte die FAU die besseren Argumente auf ihrer Seite: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in seiner Entscheidung vom 17. Februar 2014 den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgehoben und damit den Weg für die Neubesetzung der Kanzlerstelle freigemacht. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.