Änderung der Bewerbungsmodalitäten für den Fürther Ludwig-Erhard-Preis
Der Promotionsabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, bezogen auf den jeweils aktuellen Abgabetermin.
Vorher galt: nicht länger als ein Jahr zurückliegend
Der Promotionsabschluss darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, bezogen auf den jeweils aktuellen Abgabetermin.
Vorher galt: nicht länger als ein Jahr zurückliegend