Erstmals elektronische Hochschulwahlen an der FAU

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Mitte Juni werden erstmals elektronische Hochschulwahlen für die Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Statusgruppen im Senat, in den Fakultätsräten der fünf Fakultäten und im Berufungsrat für den Fachbereich Theologie durchgeführt. Die Studierenden entscheiden mit ihrem Kreuz auf dem Stimmzettel außerdem, wer sie in den jeweiligen Fachschaftsvertretungen sowie im Studentischen Konvent vertritt.

Wahlvorschläge bis zum 5. Mai 2021 einreichen

Wahlvorschläge können bis einschließlich 5. Mai, 16.00 Uhr beim Wahlamt, Schlossplatz 4, Raum 2.027, 2.029 oder beim Kanzler als Wahlleiter eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Formulare sind auf der Webseite des Wahlamtes eingestellt. Die Namen der für die Wahl zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten hängen anschließend an der Bekanntmachungstafel des Wahlamts in der Halbmondstraße in Erlangen aus und sind auf der Webseite des Wahlamts einsehbar, wo zudem sämtliche Informationen rund um die Hochschulwahlen zu finden sind: wahlen.fau.de.

Wahlfrist vom 15. Juni, 12 Uhr bis 22. Juni 2021, 12 Uhr

Die Wahlberechtigten können ihre Wahlbenachrichtigung im Internet über das Wahlportal online-wahlen.fau.de abrufen. Der Zugriff ist über die persönliche IdM-Kennung und das Passwort geschützt. Personen ohne aktivierten IdM-Zugang erhalten die Wahlbenachrichtigung per Post.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte im Wählerverzeichnis die Wahlberechtigung prüfen. Das Wählerverzeichnis liegt vom 12. Mai bis 17. Mai 2021 im Wahlamt aus. Alternativ kann man sich per E-Mail oder telefonisch an das Wahlamt wenden, um die Wahlberechtigung prüfen zu lassen.

Während der Wahlfrist vom 15. bis 22. Juni 2021 ist der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum über das elektronische Wahlportal freigeschaltet. Die Authentifizierung und Anzeige der persönlichen Stimmzettel erfolgt automatisch durch personalisierte Zugangsdaten am Wahlportal.

Briefwahlanträge bis spätestens zum 25. Mai 2021 möglich

Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Hierfür muss unter Verwendung des in der Wahlbenachrichtigung enthaltenen Briefwahlantrags mit eigenhändiger Unterschrift die Übersendung der Wahlunterlagen beantragt werden. Der Briefwahlantrag muss bis zum 25. Mai 2021, 16.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen.

Die ausgefüllten Stimmzettel müssen spätestens bis zum letzten Tag der Wahlfrist22. Juni 2021, 12.00 Uhr, vorliegen, damit sie ausgewertet werden können.

Wahl der Promovierendenvertretung 2021

Parallel zu den allgemeinen Hochschulwahlen findet wieder die Wahl der Promovierendenvertretung statt, bei der die Promovierenden in jeder Fakultät eine Sprecherin oder einen Sprecher wählen. Wahlberechtigt sind hier alle Promovierenden, die in dem elektronischen Promovierendenverzeichnis „docDaten“ (docdaten.fau.de) registriert sind. Wer noch nicht mit aktuellen Daten angemeldet ist, kann dies bis zum 18. Mai 2021, 09.00 Uhr, nachholen. Die Promovierendenwahl wird ausschließlich als elektronische Wahl durchgeführt. Die Wahlbenachrichtigungen können ebenfalls über das Wahlportal online-wahlen.fau.de abgerufen werden. Während der Wahlfrist ist der Zugang zum elektronischen Abstimmungsraum über das Wahlportal freigeschaltet.

Alle Informationen zu den Hochschulwahlen und zur Arbeit der zu wählenden Gremien finden sich auf den Seiten des Wahlamts unter www.wahlen.fau.de, auf den Seiten des Promovierendenkonvents blogs.fau.de/proko, sowie auf den Seiten der Studierendenvertretung stuve.fau.de/wahlen.

Wahlamt der FAU

Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Christian Bartels 0174 4814940
Sonja Vaask 0174 5808781
Eva Weber 0174 6035774

hochschulwahlen@fau.de
www.wahlen.fau.de