Personalratswahlen an der FAU

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Informationen zu den Personalratswahlen 2021

Am 22. Juni 2021 werden im öffentlichen Dienst in Bayern Personalratswahlen durchgeführt (per Briefwahl). Noch bis zum 7. Mai können Sie Ihre Wahlvorschläge einreichen. Wir erklären, wofür genau:

An der FAU werden vier örtliche Personalräte, der Gesamtpersonalrat (GPR) und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt, außerdem der Hauptpersonalrat (HPR) und die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV) am Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.

Für welche Beschäftigten sind die örtlichen Personalräte zuständig?

Die Vertreterinnen und Vertreter Ihres örtlichen Personalrats sind die Personen, an die Sie sich direkt wenden können, wenn Sie im Bereich Ihrer Arbeitsstelle Hilfe brauchen oder Fragen haben. An der FAU gibt es vier verschiedene örtliche Personalräte:

  • Personalrat der FAU (PR FAU – Stammpersonalrat):

Zuständig für die Beschäftigten in Erlangen, Fürth, Bamberg und Nürnberg, außer der Universitätsbibliothek, dem Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und dem Campus Regensburger Straße in Nürnberg.

  • Personalrat des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo):

Zuständig für die Beschäftigten des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einschließlich der WiSo-Zweigbibliothek.

  • Personalrat der Universitätsbibliothek (PR UB):

Zuständig für die Beschäftigten der Universitätsbibliothek, außer der WiSo-Zweigbibliothek und der Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek.

  • Personalrat des Campus Regensburger Straße (PR CRS):

Zuständig für die Beschäftigten am Campus Regensburger Straße in Nürnberg einschließlich der Erziehungswissenschaftlichen Zweigbibliothek.

Wofür ist der Gesamtpersonalrat zuständig?

Ein Gesamtpersonalrat (GPR) wird immer dann gebildet, wenn eine Dienststelle, wie hier die FAU, mehrere örtliche Personalräte hat. Der GPR ist zuständig für Angelegenheiten, die die gesamte FAU betreffen bzw. über den Zuständigkeitsbereich eines örtlichen Personalrats hinausgehen. Der Gesamtpersonalrat ist den örtlichen Personalräten nicht übergeordnet. Er tritt nur in den genannten Fällen an deren Stelle, er wird „neben“ den örtlichen Personalräten gebildet, wie es im Bayerischen Personalvertretungsgesetz heißt.

Was sind die Aufgaben des Hauptpersonalrates?

Ein Hauptpersonalrat (HPR) wird bei der obersten Dienstbehörde gebildet, für die FAU das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Der HPR wird von allen Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums gewählt und setzt sich aus insgesamt 17 Mitgliedern aus ganz Bayern zusammen.

Der HPR ist zuständig, wenn das Ministerium mitbestimmungspflichtige Maßnahmen anordnen will, die mehrere oder alle nachgeordneten Dienststellen seines Geschäftsbereiches betreffen, z.B. alle bayerischen Universitäten.

Der HPR tritt auch dann ein, wenn sich ein örtlicher Personalrat oder der Gesamtpersonalrat und die nachgeordnete Dienststelle (hier die FAU) in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten nicht einigen können.

Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV vertritt die jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden der FAU.

An sie können sich Auszubildende und jugendliche Beschäftigte in allen Fragen zur Ausbildung oder zum Beschäftigungsverhältnis wenden, oder wenn es z.B. Unstimmigkeiten mit den Ausbildern gibt.

Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung (HJAV)

Die Haupt-Jugend-und Auszubildendenvertretung wird – wie der Hauptpersonalrat – bei der obersten Dienstbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst) gebildet. Sie besteht grundsätzlich aus 7 Mitgliedern. Die HJAV hat die gleichen Aufgaben wie eine JAV, sie ist jedoch für   mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten des Ministeriums, die Auswirkungen auf Auszubildende oder Jugendliche an mehreren nachgeordneten Dienststellen haben, zuständig. Sie nimmt diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat wahr, dem sie zugeordnet ist.

Wahlvorschläge bis 7. Mai 2021 einreichen

Noch bis zum 7. Mai 2021 können Wahlvorschläge beim entsprechenden Wahlvorstand für jede Gruppe eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in den ausgehängten Wahlausschreiben der Wahlvorstände und auf der Webseite.

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