Profitieren Unternehmen von der Anwerbung ehemaliger EU-Kommissionsmitglieder?

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FAU-Forschungsteam untersucht Reaktionen des Finanzmarkts

Die Europäische Union greift der Wirtschaft mit enormen Summen unter die Arme: Nicht nur an Mitgliedstaaten werden Zuschüsse fließen, auch die Unterstützung von Unternehmen ist vorgesehen. Politisch gut vernetzte Unternehmen mit ehemaligen Behördenmitgliedern in ihren Reihen könnten dabei die Krise zu ihren Gunsten ausnutzen, wie eine Nichtregierungsorganisation jüngst argwöhnte. Ein Forschungsteam der WiSo und der Universität Luzern hat untersucht, wie der Finanzmarkt auf die Anwerbung ehemaliger Mitglieder der EU-Kommission reagiert, und aufgezeigt, dass solche Befürchtungen berechtigt sind: Die Nachrichten zu Anwerbungen früherer Kommissionsmitglieder durch Unternehmen führen zu einem Anstieg der betroffenen Aktien um knapp 0.6 Prozent. Seine Ergebnisse hat das Team in der Fachzeitschrift „European Economic Review“ veröffentlicht.

Im Jahr 1999 wechselt der für Telekommunikation zuständige EU-Kommissar Martin Bangemann zum spanischen Telekommunikationsunternehmen Telefonica, 2016 geht der ehemalige Kommissionspräsident José Manuel Barroso zu Goldman Sachs International. Die beiden Beispiele sind keine Einzelfälle: „Die Verflechtung zwischen europäischer Politik und Wirtschaft und insbesondere das Drehtür-Phänomen, englisch ‚revolving door‘, werden immer wieder angeprangert. Darunter versteht man, dass Politikerinnen und Politiker in die Privatwirtschaft wechseln oder umgekehrt. Trotz verbreiteter Befürchtungen ungerechtfertigter Einfluss- und Vorteilsnahme gibt es bisher keine systematische Evidenz zur Frage, ob die Unternehmen von solchen politischen Verbindungen auf europäischer Ebene auch tatsächlich profitieren. Diese Lücke möchten wir mit unserer Studie schließen“, erklärt Prof. Dr. Christoph Moser, Lehrstuhl für Global Governance an der WiSo.

Türöffner und Informationsquelle

Die Kommission nimmt eine zentrale Stellung im europäischen Institutionengefüge ein. Ihre Entscheidungen sind für den Erfolg vieler Unternehmen essenziell: So definiert sie etwa Produkt-, Sozial- und Umweltstandards, prüft Unternehmenszusammenschlüsse und Staatsbeihilfen oder erlässt Zölle und Antidumpingmaßnahmen. Die Unternehmen haben also Interesse daran, frühzeitig über anstehende Entscheidungen und mögliche Einflusskanäle im Bild zu sein.

Die Vermutung liegt nahe, dass Ex-Kommissare und Ex-Kommissarinnen besonders wertvolle Informationsquellen und Türöffner sind. Das hat das Forschungsteam von Prof. Dr. Christoph Moser und Prof. Dr. Simon Lüchinger, Universität Luzern, nun bestätigt. Die beiden Wissenschaftler haben untersucht, wie Aktienpreise auf die Ankündigung von Unternehmen reagieren, die einen Ex-Kommissar oder eine Ex-Kommissarin berufen, und herausgefunden, dass die Titel der betreffenden Unternehmen am Tag der Ankündigung um 0.57 Prozent zulegen. Die Finanzmärkte verarbeiten die betreffende Information unmittelbar. Wird neben dem Ankündigungstag zusätzlich noch der Folgetag betrachtet, ist der ankündigungsbedingte Preisanstieg über beide Tage mit insgesamt 0.56 Prozent nahezu identisch.

Die Firmentitel gewinnen noch stärker, wenn das angeworbene frühere Kommissionsmitglied ein wichtiges Portfolio oder das Präsidium innehatte oder wenn die Anwerbung innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus der Kommission erfolgt. „Letzteres deutet darauf hin, dass Unternehmen besonders profitieren, wenn Wissen und Kontakte noch frisch sind. Wir finden auch keine Finanzmarktreaktionen, wenn dieselben Unternehmen Personen ohne Erfahrung in öffentlichen Spitzenämtern in den Aufsichtsrat berufen“, erklärt Professor Lüchinger. Dieses Vorgehen belegt kein anrüchiges Verhalten im konkreten Einzelfall. Es zeigt aber, dass Finanzmarktteilnehmer erwarten, dass die Unternehmen Vorteile aus ihren politischen Verbindungen ziehen.

„Die Gefahr von Interessenkonflikten und Verzerrungen der Politik zugunsten einflussreicher Unternehmen ist real. Es scheint deshalb zentral, dass die Unabhängigkeit der europäischen Institutionen vor ungebührlichem Einfluss mittels geeigneter Verhaltensregeln und Transparenzvorschriften gesichert wird. Diese Unabhängigkeit ist wichtig – gerade auch in Krisenzeiten“, warnt Professor Moser. „Die einzig nennenswerte Maßnahme gegen solche Interessenkonflikte ist eine Karenzzeit, innerhalb derer die ehemaligen Kommissionsmitglieder neue Stellenwechsel melden und bewilligen lassen müssen. In der Vergangenheit wurden diese Bewilligungen aber mit ganz wenigen Ausnahmen großzügig gewährt.“

30 Jahre, 51 Ankündigungen

Für die Analyse mussten die Forschenden wissen, welche Unternehmen wann einen Ex-Kommissar oder eine Ex-Kommissarin angeheuert haben. Diese Informationen haben sie aus Medienmitteilungen der Unternehmen sowie aus der Berichterstattung der Medien und Nachrichtenagenturen zusammengetragen. Die beiden Wissenschaftler haben alle ehemaligen Kommissionsmitglieder aus einem Zeitraum von fast 30 Jahren von der ersten Delors-Kommission bis zur zweiten Barroso-Kommission berücksichtigt. Von Interesse waren dabei nur Fälle mit börsennotierten Unternehmen und mit einem bekannten Ankündigungsdatum. Sie haben sich zudem auf Berufungen in den Aufsichtsrat, Vorstand, Beiräte und andere offizielle Positionen innerhalb von zehn Jahren seit dem Ausschied aus der Kommission beschränkt. Die Ankündigungen konnten nur genutzt werden, wenn die Aktienpreisentwicklung nicht durch wichtige gleichzeitige Unternehmensnachrichten beeinflusst werden.

Verwendet wurden insgesamt 51 Ankündigungen bis zum Sommer 2016. Das Forschungsteam hat dabei außerdem nur den Teil der Veränderung des Aktienpreises betrachtet, der nicht durch die Entwicklung des Gesamtmarktes oder auch der relevanten Industrie erklärt werden kann.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Christoph Moser
Lehrstuhl für Global Governance
Tel.: 0911/5302-442
christoph.moser@fau.de

Bild: Colourbox