Erweiterte Tagungsförderung durch die Frauenbeauftragten möglich

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Die Frauenbeauftragten des Fachbereichs sind vorübergehend in der Lage, Tagungsteilnahmen zu fördern, bei denen kein aktiver Beitrag, wie etwa insbesondere ein Vortrag durch die Antragstellerin erbracht wird. Üblicherweise setzt eine Tagungsförderung dies voraus. Die Maßnahme richtet sich an Doktorandinnen, dadurch sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen, die sich in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Qualifikation befinden, zur Teilnahme an Tagungen motiviert werden.

Die Förderbedingungen und die Fördersummen entsprechen ansonsten den geltenden Richtlinien. Der Antrag ist allerdings im Unterschied zu diesen Richtlinien direkt an die Frauenbeauftragte des Fachbereichs, Prof. Dr. Martina Steul-Fischer, unter Bezugnahme auf das Programm zur erweiterten Tagungsförderung zu richten. Wenn der zur Verfügung stehende Betrag ausgeschöpft ist, greift nur noch die übliche Tagungsförderung. Über die Vergabe der Mittel wird nach dem zeitlichen Eingang des Antrages entschieden.

Weitere Informationen zur Tagungsförderung finden Sie auf der Website der Frauenbeauftragten.