>> FAU-Studie als Grundlage für Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Arbeitszeugnisse-eine-Frage-der-Formulierung_ArtikelQuerArbeitszeugnisse sind ein fester Bestandteil von Bewerbungsunterlagen. Über die Zeugnisbeurteilungen streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig vor Gericht. Eine 2011 am Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialpsychologie (Prof. Dr. Klaus Moser) unter Leitung von Dipl.-Psych. Cynthia Sende durchgeführte Studie bildete nun die Argumentationsbasis für einen aktuellen Arbeitsrechtsfall, der am 18. November 2014 vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden wurde. Die Studie wurde durch Holger Dahl, einen ehemaligen Arbeitsrichter, initiiert und von der ManpowerGroup durch Bereitstellung von 800 anonymisierten Zeugnissen unterstützt. Untersucht wurde u. a. das meist als „Zufriedenheitsfloskel“ formulierte Gesamturteil. Hier zeigte sich eine Zunahme guter und sehr guter Beurteilungen von 57 Prozent in den 1990er Jahren auf 85 Prozent im Jahr 2011. Das Bundesarbeitsgericht entschied dennoch, den bisher gültigen Beurteilungsmaßstab beizubehalten. Nach diesem gilt die Note 3 vor Gericht als „durchschnittlich“. Das Urteil dürfte einer weiteren Inflation sehr guter Noten, welche die Aussagekraft von Arbeitszeugnissen gefährdet, entgegenwirken. Gegenwärtig können Arbeitszeugnisse jedenfalls einen bedeutsamen Beitrag zur Vorhersage verschiedener Verhaltens- und Leistungskriterien leisten, wie eine zweite, noch laufende Studie des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialpsychologie zeigt.